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Häufig gestellte Fragen

Rund um unsere Dienstleistungen

Eine beglaubigte Übersetzung wird durch einen ermächtigten Übersetzer angefertigt, der die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Textes offiziell bestätigt. Diese Bestätigung  wird bei Ämtern, Behörden oder vor Gericht benötigt, um die Authentizität der Übersetzung nachzuweisen.

Beglaubigte Übersetzungen sind unerlässlich, wenn offizielle Dokumente für behördliche Zwecke benötigt werden. Dies umfasst Anträge für Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen, Staatsbürgerschaftsverfahren, rechtliche Angelegenheiten wie Gerichtsverfahren und Vertragsabschlüsse, sowie die Anerkennung von Bildungsnachweisen im Ausland. Durch die beglaubigte Übersetzung wird die Authentizität und Genauigkeit der Übersetzung sichergestellt, um somit die rechtliche Gültigkeit der Dokumente zu gewährleisten.

Eine beglaubigte Übersetzung darf ausschließlich von einem beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Dieser verfügt über eine besondere Qualifikation und wurde von einer staatlichen Stelle dazu ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen vorzunehmen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die beglaubigte Übersetzung von einer anerkannten und autorisierten Stelle stammt, um deren Akzeptanz in rechtlichen oder offiziellen Angelegenheiten sicherzustellen.

Als in Deutschland anerkannter staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer der persischen Sprache sind alle von mir angefertigten Übersetzungen bundesweit gültig.

Die Preisgestaltung der Übersetzungsleistungen basiert auf verschiedenen Faktoren wie Schwierigkeitsgrad, Fachgebiet und Dringlichkeit. Dabei orientiere ich mich am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz. Um Ihnen ein genaues Angebot zu unterbreiten, übersenden Sie mir bitte die zu übersetzenden Dokumente bzw. Texte. Sie erhalten zeitnah ein kostenfreies und unverbindliches Angebot von mir.

Ja, eine Übernahme der Kosten durch das Jobcenter ist möglich. Falls das Jobcenter Ihnen hierfür ein Schreiben zur Kostenübernahme oder zur Anforderung eines Kostenvoranschlages ausgestellt hat, so lassen Sie mir dieses bitte zukommen. Am einfachsten geht dies über den Dokumentenupload bzw. per Mail.

Sie haben die Möglichkeit, Zahlungen entweder bequem per Banküberweisung oder schnell über PayPal zu tätigen. Die entsprechenden Zahlungsinformationen werden Ihnen zusammen mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt.

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Im Allgemeinen beträgt die Bearbeitungsdauer für standardisierte Dokumente wie Identitäts- und Personenstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunden, Personalausweise, Sterbe- Heirats- und Scheidungsurkunden, Zeugnisse und Bildungsabschlüsse) maximal 2 Tage nach Zahlungseingang. Bei sonstigen Dokumenten von bis zu einer Seite können Sie mit einer Fertigstellung innerhalb von 4 Werktagen rechnen.

Für besonders dringende Fälle bieten Ich zudem gegen Aufpreis Expressübersetzungen innerhalb an. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Ja, allgemeinhin wird auch die Übersetzung der Kopie eines Dokumentes von den Behörden akzeptiert. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bestimmte Behörden die Übersetzung des Originals verlangen. Informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld bei der Behörde, der Sie die Übersetzung vorlegen möchten.

Sie können mir Ihre Dokumente per Post oder bequem als Scan oder Foto über den Dokumentenupload bzw. per Mail senden. In diesem Fall stellen Sie bitte sicher, dass die Datei eine hohe Auflösung besitzt und gut lesbar ist.

Ihre Übersetzung erhalten Sie per Post. Auf Wunsch sende ich Ihnen gerne vorab einen Scan der Übersetzung per Mail.

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